A.B.G. Fahrschule
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Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. der Klasse C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation (siehe unter "Ausbildung").
Für Führerscheinbesitzer, die den Führerscheine vor den genannten Daten erworben haben, gilt eine Weiterbildungspflicht.
Die Handwerkerregelung lässt nur wenige Ausnahmen zu. Die Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gehen bis zu 20.000 €.
Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einander anzupassen. Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, brauchen den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.
Wir vermitteln Gefahrengut (ADR) Aus- und Weiterbildungen. ADR-Fortbildungtermine finden Sie unter "Termine".
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung muss aller 5 Jahre nachgewiesen werden. Die Weiterbildung ist in 5 Module aufgeteilt. Jedes Modul umfasst 7 Stunden, a 60 Minuten. Die Module können zeitlich selbständig organisiert werden (zum Beispiel jedes Jahr ein Modul).
Inhalt unserer Module:
1.1. Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
1.2. Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges (Teil 1)
1.3. Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1. und 1.2.
2.1. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
2.2. Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
3.1. Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattungen des Fahrzeuges (Teil 2)
3.2. Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.3. Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
4.1. Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
( Enthält praktische Übungen, bitte je nach Wetterlage an entsprechende Bekleidung denken! )
5.1. Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
5.2. Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
5.3. Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung
5.4. Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
5.5. Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Unter "Termine" finden Sie die geplanten Weiterbildungszeiten. Wunschtermine/Module sind nach Absprache jederzeit möglich!