ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger (Probezeit)

gemäß § 35 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)


Das Aufbauseminar gemäß §2b Abs. 1 StVG/§ 35 FeV wird von der Behörde angeordnet und muss innerhalb einer Frist (meist 3 Monate) absolviert werden.

Das Seminar beinhaltet 4 Teile, zu je 135 Minute, Theorie und eine Beobachtungsfahrt. Es muss keine Prüfung abgelegt werden.

Das Seminar darf nur mit mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt werden. Das Seminar muss mindestens 2 Wochen dauern, muss aber auch innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.

Deshalb bitte rechtzeitig anmelden!

Seminarkosten: 450,00 €
 

Besonderes Aufbauseminar

nach § 36 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hat und auffällig geworden ist, muss an einem "besonderen" Aufbauseminar teilnehmen.

Diese Seminare dürfen nicht in der Fahrschule stattfinden. Sie werden nur von einem dafür ausgebildeten und zugelassenen Verkehrspsychologen durchgeführt. Sie bestehen aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen, zu je 180 Minuten Dauer.

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