A.B.G. Fahrschule
...alles bestens geregelt
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Das Fahreignungsseminar soll dabei helfen, mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Der Besuch des Fahreignungsseminars ist immer freiwillig. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Punktestand | Punktabbau | Teilnahme |
1 bis 5 | 1 | ist freiwillig |
6 bis 7 | 0 | ist freiwillig |
8 | Entzug der Fahrerlaubnis für mind. 6 Monate |
Das Fahreignungsseminar setzt sich aus 4 Bausteinen zusammen. Zwei Module, zu je 90 Minuten, in der Fahrschule und zwei Module, zu je 75 Minuten, bei einem dafür zugelassenen Verkehrspsychologen.
Die Module in der Fahrschule müssen mindestens eine Woche und die Module beim Verkehrspsychologen mindestens 3 Wochen auseinander liegen. Sie können sich selbst einen Verkehrspsychologen suchen oder sich von uns vermitteln lassen.
Die Teilnahmebescheinigungen müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Seminarabschluss bei der Behörde abgegeben haben.
Für die Berechnung des Punktestandes gilt der Tattag.
Für die Berechnung der Tilgungsfrist gilt der Tag der Rechtskraft. Jede Tat verjährt einzeln.
Tilgungsfristen | |
verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten | 2,5 Jahre |
besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten | 5 Jahre |
Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis | |
Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis | 10 Jahre |
Zusätzliche Info´s finden Sie auch auf der Seite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.