A.B.G. Fahrschule
...alles bestens geregelt
Ruf uns an unter:
034494 - 70 239
abg-fahrschule@t-online.de
Den Führerscheinantrag müssen Sie auf der für Ihren Landkreis zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei uns in der Fahrschule oder auf der Führerscheinstelle.
Als ausbildende Fahrschule geben Sie bitte unseren Hauptsitz:
A.B.G. Fahrschule, 04600 Altenburg, Geraer Str. 31
an.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit der Führerscheinstelle! (Tel.: 03447 586-620 oder fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de)
Bitte persönlich auf der jeweils zuständigen Führerscheinstelle abgeben. Wer noch nicht volljährig, darauf achten, dass der Antrag und die Beiblätter vollständig ausgefüllt sind und von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben wurden.
Der Antrag kann 6 Monate vor dem Mindestalter auf der Führerscheinstelle abgegeben werden. Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche. Erst dann kann die Theorieprüfung abgelegt werden. (Ausbildung kann in der Zeit erfolgen; Theorieprüfung geht frühestens 3 Monate, Praxisprüfung 1 Monat vor dem Mindestalter)
Führerscheinstelle Altenburg, Martin-Luther-Straße 1a: | |
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 und |
13:30 - 18:00 Uhr | |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 und |
13:30 - 16:00 Uhr | |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Telefon über Bürgerservice: 03447 586-0
Info´s zur Führerscheinstelle und zur Antragstellung: www.altenburgerland.de
Formulare: www.altenburgerland.de
Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
"Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" - Begleitperson -